Rechtsprechung
AG Kempen, 28.05.2020 - 109 M 93/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,79284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Kempen, 28.05.2020 - 109 M 93/20
- AG Krefeld, 28.05.2020 - 117 M 295/20
- LG Krefeld, 12.02.2021 - 7 T 87/20
- BGH, 20.10.2021 - I ZB 18/21
- BGH, 27.01.2022 - I ZB 18/21
Wird zitiert von ...
- LG Krefeld, 12.02.2021 - 7 T 87/20 Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 22.06.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kempen vom 28.05.2020 (Az. 109 M 93/20) wird zurückgewiesen.
Mit Beschluss vom 04.05.2020 des Amtsgericht Krefeld zu dem Az. 109 M 93/20 wurde die Eintragungsanordnung einstweilen ausgesetzt.
Mit dem hier streitgegenständlichen Beschluss vom 28.05.2020 hat das Amtsgericht durch den Rechtspfleger zu dem Az. 109 M 93/20 den Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung zurückgewiesen.
Gegen den Beschluss vom 28.05.2020 (Az. 109 M 93/20) hat die Schuldnerin unter dem 22.06.2020 ebenfalls sofortige Beschwerde eingelegt.
Aufgrund einer Doppelanlage ist die Akte Az. 109 M 93/20 des AG Krefeld sodann aufgelöst und aktenmäßig zu Az. 117 M 205/20 verbunden worden.